Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
Berlin (kobinet) Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des Benachteiligungsverbots in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 im Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst. Die Verfassung gewährleistet allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. Tiefsitzende Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen fort. Der konsequente Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe wird dadurch verhindert, heißt es in der Presseinformation zum Abschluss der 68. Konferenz der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes. Die Beauftragten haben die Bremer Erklärung mit ihren Forderungen verabschiedet, die kurz nach Abschluss der Konferenz auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache veröffentlicht wurde. Erstmals gab es auch eine Pressekonferenz, die hybrid durchgeführt wurde.





