
Foto: Gerhard Bartz
Heidelberg (kobinet) „Der 74. Deutsche Juristentag vom 25. bis 27. September 2024 in Stuttgart hat sich in seiner Abteilung Arbeits- und Sozialrecht dafür ausgesprochen, dass Werkstattbeschäftigte nach § 221 SGB IX in das Mindestlohngesetz einbezogen werden – es sei denn, die Beschäftigung dient überwiegend der Rehabilitation.“ So heißt es in einem Bericht des diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.





































