
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Greifswald (kobinet) Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat in einem Urteil von November 2022 entschieden, dass auch Personen, die in stationären Einrichtungen leben und im Mai 2021 einen Barbetrag und eine Bekleidungspauschale erhalten haben, eine COVID-19-Einmalzahlung von € 150 beanspruchen können. Darauf weist Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten hin.









































