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Behinderte Frauen werben für Zustimmung für inklusiven Arbeitsmarkt

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Münster (kobinet) In einem offenen Brief an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wüst, die Ministerin Neubaur und an Minister Laumann setzt sich das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW dafür ein, dass Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts am 12. Mai nicht im Bundesrat blockiert.



„Wir konzentrieren uns auf die besondere Situation von Frauen und jungen Mädchen mit Behinderung, die wegen ihres Geschlechtes und Behinderung, doppelt benachteiligt werden. Nicht nur der NRW-Teilhabebericht, sondern zuletzt auch eine Studie der Aktion Mensch aus dem Jahr 2021 hat die prekäre Situation verdeutlicht: Unter anderem arbeiten mehr Frauen in Teilzeit und sie verdienen zudem deutlich weniger als andere Vergleichsgruppen. Als Frauen-Netzwerk haben wir das landespolitische Vorhaben der nordrhein-westfälischen Regierung begrüßt, den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten, und unterstützen auch die Kampagne zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Um die Rahmenbedingungen für mehr Gerechtigkeit und Gleichberechtigung für alle zu schaffen, brauchen wir aber auch auf Bundesebene Veränderungen. Teilzeit und ungerechte Entlohnung haben Altersarmut zur Konsequenz. Wenn wir vorbeugen wollen, brauchen wir eine entsprechende Arbeitsmarktpolitik“, schreibt das Netzwerk an die Politiker*innen.

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass Frauen und Männer unabhängig von der Behinderung ein Recht auf Arbeit haben. Die regelmäßig erscheinenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sprechen jedoch eine andere Sprache. Menschen mit Behinderung sind auch bei guten Ausbildungs- und Studienabschlüssen häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Zudem zählen zu den häufigsten Barrieren nicht einmal räumliche oder technische Hürden, sondern Zuschreibungen, Vorurteile und Klischees auf Seiten der Arbeitgeber*innen bzw. Personaler*innen. Schon in Bewerbungsverfahren wird zudem bei Frauen und Männer mit Behinderung weniger nach Motivation und Kompetenzen gefragt. Stattdessen wird ihre Leistungsfähigkeit hinterfragt, heißt es vonseiten des Netzwerks.

„Aufgrund unserer doppelten Diskriminierung und Benachteiligung, als Frau mit Beeinträchtigung einerseits, mit möglichen familiären Verpflichtungen durch Schwangerschaft, Kinder oder zu pflegende Angehörige andererseits, treffen Vorurteile uns ganz besonders. Um den Vorbehalten von Arbeitgeber*innen gegenüber Frauen mit Behinderung etwas entgegenzusetzen, kann ein stärkerer Antrieb von außen, wie durch das zur Abstimmung stehende Gesetz, den betrieblichen Entscheider*innen den nötigen Impuls geben, das vermutete ‚Risiko‘ einer Einstellung einzugehen, dabei bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote zu nutzen und so Frauen mit Behinderung eine Chance zu geben. Das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW bittet daher die schwarz-grüne Regierung, sich als ’soziales Gewissen Deutschlands‘ für den Antrag für einen inklusiven Arbeitsmarkt stark zu machen und selbst dafür zu stimmen, samt Einführung einer 4. Stufe der Ausgleichsabgabe sowie der Erhöhung der Ausgleichsabgabe in allen Stufen“, schreiben Gertrud Servos und Claudia Seipelt-Holtmann als Netzwerk-Sprecherinnen.