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Verbände appellieren an Bundesländer gegen Blockade von inklusiverem Arbeitsmarkt

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Berlin / Düsseldorf / Stuttgart

Berlin / Düsseldorf / Stuttgart Bereits letzte Wochen hatten die Sozialhelden und Selbstvertretungsorganisationen aufgerufen, Druck in den einzelnen Bundesländern zu machen, die das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts am 12. Mai im Bundesrat blockieren könnten. Heute rufen eine Reihe von weiteren Verbänden auf, dass beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz im Bundesrat nicht scheitern lassen. So beispielsweise die Lebenshilfe und der Sozialverband Deutschland in Nordrhein-Westfalen und der VdK in Baden-Württemberg.



Der Landesverband der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen appelliert beispielsweise an die nordrein-westfälische Landesregierung am kommenden Freitag im Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zuzustimmen. „Nordrhein-Westfalen darf nicht zu den Ländern gehören, die einer inklusiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Weg stehen. Das vorliegende Gesetz bietet eine Chance wichtige und positive Entwicklungen für Menschen mit Behinderung zu einer besseren Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, wie sie lange von Lebenshilfe und anderen Verbänden gefordert wird. Deutschland hat noch immer große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Arbeit. Nach wie vor ist es einfach, Menschen mit Behinderung die Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu verwehren. Das zur Abstimmung stehende Gesetz soll das ändern und macht endlich einen Schritt in die richtige Richtung. Das muss unbedingt ohne Änderung genau so verabschiedet werden“, so Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.

Der Landes- und Bundesverband des SoVD (Sozialverband Deutschland) haben die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in einem gemeinsam verfassten Brief eindringlich dazu aufgefordert, das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Bundesrat nicht zu blockieren. „Wir dürfen diese gemeinsame Chance für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht verpassen“, warnt der SoVD in dem Schreiben, das an den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, an NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann und an Landeswirtschaftsministerin Mona Neubauer adressiert wurde.

Wenn es um echte Entscheidungen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes geht, darf sich Nordrhein-Westfalen nicht der Stimme enthalten. Das ist eine lautstarke Forderung des Sozialverbands VdK NRW kurz vor der Abstimmung am Freitag im Bundesrat. „Deshalb haben wir einen Offenen Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst geschrieben“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge. Der VdK begrüßt insbesondere die vorgesehene gesonderte Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die vollumfänglich gegen die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen verstoßen. „Das Gesetz ist zwingend notwendig, denn die Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung verschärft sich“, betont Horst Vöge. Bereits in der vergangenen Woche hatte der VdK NRW in einer Pressemitteilung einen inklusiveren Arbeitsmarkt gefordert. Link zum Offenen Brief des VdK NRW.

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf und appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, den inklusiven Arbeitsmarkt stärker zu fördern und der Gesetzesänderung zuzustimmen. Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes soll mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die gar keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, soll außerdem eine vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe eingeführt werden. Diese gesonderte Staffel der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die vollumfänglich gegen die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen verstoßen, begrüßt der VdK-Landesverband Baden-Württemberg im Besonderen. „Damit wird eine langjährige Forderung des Sozialverbandes VdK umgesetzt! Denn nach wie vor erfüllt jeder vierte Betrieb in Deutschland die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung nicht“, so der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz.

Auch der Vorstand und die beiden Beiräte des Evangelischen Fachverband für Teilhabe – BeB haben einen offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verschickt, in dem sie dringend um Zustimmung zum Gesetz bitten. Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB erklärte dazu: „Der BeB und seine Beiräte befürworten die im Gesetz vorgesehenen Änderungen als bedeutsame Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Gemäß unserem christlichen Menschenbild und der geltenden UN-Behindertenrechtskonvention treten wir dafür ein, dass alle Menschen daran gleichermaßen teilhaben können. Wir vernehmen die Diskussion um eine mögliche Ablehnung im Bundesrat deshalb mit großer Sorge und bitten um eine breite Unterstützung durch die Bundesländer.“ Der offene Brief ist in ganzer Länge auf der Homepage des BeB zu lesen.

Bereits am 4. Mai haben die Sozialheld*innen einen Aufruf gestartet und moniert, dass ein Viertel aller Arbeitgeber*innen mit Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen keinen einzigen behinderten Mitarbeitenden eingestellt haben. „Das ist ein Skandal und muss sich ändern! Am 12. Mai gibt es die Chance dazu: Der Bundesrat stimmt dann über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes ab. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, höhere Abgabe als Ausgleich zahlen müssen. Doch das Gesetz steht auf der Kippe. Deshalb haben die Sozialheld*innen eine Eil-Aktion gestartet – und du kannst mitmachen!“, heißt es dazu im kobinet-Beitrag vom 4. Mai 2023. Link zum Beitrag