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Celle (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einem Beschluss von Juni 2023 festgestellt, dass einem Leistungsbezieher der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) kein Anspruch zusteht, als Mieter einer Wohnung Kosten für eine Erneuerung der Heizungsanlage zu beanspruchen. Darüber berichtet Henry Spradau in einem Beitrag, den er den kobinet-nachrichten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.






































