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BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat sich eine Modernisierung des Baugesetzbuches vorgenommen und einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ (20/13091) vorgelegt. Nach der ersten Lesung überwies der Bundestag die Vorlage am Donnerstag, dem 10. Oktober 2024, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Angesichts der Tatsache, dass barrierefreie Wohnungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt sehr rar oder einfach nicht zu finden sind, wäre das ja eine gute Möglichkeit, zum Bau von barrierefreien Wohnungen klare Regelungen zu treffen. Aber weit gefehlt.











































