![Eine junge Frau vor der Silouhette der Stadt, die sich der Gebärdensprache bedient](https://redaktion.kobinet-nachrichten.org/wp-content/uploads/66880d5790d7983a37c2e893.jpg)
Foto: Ilja Mess
MÜNCHEN (kobinet) Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird seit dem Jahr 1993 jedes Jahr am 3. Dezember begangen, um auf die Herausforderungen und Rechte von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt beim Landesverband Bayern der Gehörlosen auf dem Gehörlosengeld. Gehörlose Menschen haben zusätzliche Kosten beziehungsweise Mehraufwendungen zu tragen, stellt dieser Verband fest, die durch ihre Gehörlosigkeit entstehen. Dazu gehören Verdolmetschung zwischen Deutsch und Deutscher Gebärdensprache, spezielle Hilfsmittel und andere notwendige Ausgaben. Diese Mehrausgaben sind notwendig, um die Kommunikationsbarrieren zu überwinden, soziale Isolation zu vermeiden, den Alltag selbstbestimmt zu meistern und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Bisher gibt es keine umfassenden gesetzlichen Regelungen für die Übernahme von Dolmetscherkosten, beispielsweise für Beratungsgespräche bei Banken, Rechtsanwälte oder in privaten Bereichen wie Familienfeste, Hochzeiten oder Taufen.
In Bayern leben rund 10.000 gehörlose Menschen. Ihnen stehen knapp 200 Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache zur Verfügung. Das Verhältnis von 1:50 verdeutlicht den akuten Mangel an Dolmetschern.
Die aktuelle Lage hat sich durch die Wirtschaftskrise, die Inflation und den Krieg zwischen Russland und der Ukraine weiter verschlechtert. Diese Faktoren haben die Situation für gehörlose Menschen erheblich verschärft. Das Gehörlosengeld ist ein wichtiger Beitrag, um diese Nachteile zu mildern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Seit fast drei Jahrzehnten wird im Bayerischen Landtag über die Einführung eines Gehörlosengeldes diskutiert, jedoch ohne Erfolg. Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden keine finanziellen Mittel dafür bereitgestellt.
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen fordert daher mit Nachdruck die schnellstmögliche Einführung eines dauerhaften monatlichen Gehörlosengeldes in Höhe von 50 Prozent des aktuellen Blindengeldes, das an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Diese Maßnahme ist, so unterstreicht der Landesverband der Gehörlosen in Bayern, dringend erforderlich und längst überfällig.