
Foto: Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
Berlin (kobinet) Kinder und Jugendliche können – insbesondere in Fällen einer (drohenden) seelischer Beeinträchtigung – in der Regel nicht ohne Weiters allein auf die Inanspruchnahme sonderpädagogischer Förderung durch die Schulen verwiesen werden.
Wir (kobinet) unterstützen das Thema und veröffentlichen den Beitrag des Autors RA Andreas Jakubietz. Er ist Rechtsanwalt in Berlin und als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Bereich Bildungsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Schulrechts und des Hochschulzulassungsrechts tätig. Der Jurist ist Vater einer Tochter und lebt in Berlin-Zehlendorf.








































