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100 Jahre Weltspartag – Sparen ohne Grenzen auch für Eingliederungshilfeempfänger

Sparkassen-Logo zu 100 Jahre Weltspartag
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Foto: omp

Kassel (kobinet) Viele erinnern sich vielleicht daran, wie sie als Kind am Weltspartag mit ihrer Sparbüchse zur Bank gegangen sind und für ihre Sparsamkeit mit kleinen Geschenken von der Bank belohnt wurden. 1924 - also vor 100 Jahren wurde der Weltspartag ins Leben gerufen, um das sparsame Wirtschaften in der Bevölkerung zu fördern. Die Sparkassen führten bereits am 31. Oktober 1925 den ersten Weltspartag durch. "Der Weltspartag wird heute allgemein am 31. Oktober, in Deutschland allerdings bereits am letzten Arbeitstag vor dem 31. Oktober begangen, weil in einigen Bundesländern der Reformationstag am 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag ist", heißt es auf Wikipedia. Für behinderte Menschen, die Eingliederungshilfeleistungen beziehen und für all diejenigen, die auf diese einmal angewiesen sind, erinnert der Weltspartag aber auch daran, dass das Sparen vom Gesetzgeber nicht belohnt wird, wenn man Eingliederungshilfe nutzen muss. Hier gibt es sowohl Anrechnungsgrenzen beim Einkommen als auch Leistungsgrenzen wenn das Vermögen zu hoch ist. Diese sollten aus Sicht von einer Reihe von Behindertenverbänden endlich abgeschafft und die Leistungen damit entbürokratisiert werden.

In einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung erkundigte sich der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) vor kurzem nach den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Bundesregierung teilte mit, dass die Prüfung weiterer Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen sei. Dabei würden sowohl die finanzielle Entwicklung in der Eingliederungshilfe als auch die Haushaltssituation von Ländern und Kommunen sowie potenzielle Verwaltungsvereinfachungen berücksichtigt. Die Gespräche mit den Kostenträgern sowie die Prüfung möglicher Optionen dauern noch an. Dies teilte das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) vor kurzem mit.

„Seit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG im Jahr 2020 übersteigen die Ausgaben für die Einkommens- und Vermögensprüfung der Leistungsberechtigten die Einnahmen aus der Anrechnung jedoch erheblich. Die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung könnte somit nicht nur zur Entlastung der Betroffenen beitragen, sondern auch positive Effekte für die Haushaltssituation der Länder und Kommunen mit sich bringen. Angesichts der verbleibenden Monate dieser Legislaturperiode sollte die Bundesregierung die Prüfung schnellstmöglich abschließen, um den angekündigten Reformschritt zeitnah umzusetzen“, heißt es im Blog-Eintrag von NITSA

Link zur schriftlichen Anfrage von Hubert Hüppe: PDF-Dokument

Link zum Wikipedia-Eintrag zum Weltspartag