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Behinderte Kinder kaum berücksichtigt

Zeichnung von  mehreren Kindern verschiedner Hautfarbe in Kreisen
Kinderrechte
Foto: Pixabay/geralt

DORTMUND (kobinet) Nach Einschätzung der Internationalen Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation (rehaKIND) produziert das Gesundheitssystem hohe Kosten und erzeugt allgemein nur ein Mittelmaß an Versorgungsqualität. Behinderte Kinder und deren Bedarfe werden, so rehaKIND, gar nicht berücksichtigt. RehaKIND sieht insgesamt Licht und Schatten bei der Vergütung der Hilfsmittelversorgung behinderter Kinder und Jugendlicher dringt deshalb auf Standards und Anerkennung der besonderen Bedarfe dieser kleinen Gruppe. Diese Organisation fordert eine einheitliche und dem Stand der Gesetzgebung entsprechende Versorgungsqualität für Kinder und Jugendliche mit Hilfsmittelbedarf zu definieren, Prozesse und Leistungen damit transparent zu machen ist Ziel der zunehmend erfolgreichen rehaKIND Initiative „Mustervertrag Kinderreha“:

Die engagierte Aufklärungsarbeit zeigt teilweise positive Wirkung: In einzelnen Kassenverträgen sind besondere Qualifikationen der versorgenden Fachkräfte gefordert, Altersgrenzen werden
definiert, Leistungen transparent aufgelistet und im Hilfsmittelverzeichnis als Versorgungsgrundlage abgebildet.

Andere große Krankenkassen sprechen zwar seit Jahren über besondere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, verweigern aber den Leistungserbringern die pandemie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen bei spezifischen Produkten adäquat zu erstatten. Hier klafft eine große Lücke zwischen Versorgungsauftrag und Versorgungsrealität. Bei der aktuellen
inflationsbedingten Preisanpassung bei spezifischen Produkten in der Hilfsmittelversorgung geht der Kinderbereich bei einigen großen Krankenkassen leer aus.

Die Kosten im Gesundheitssystem explodieren und trotz hoher Ausgaben ist Deutschland bei der Qualität der Versorgung nur im Mittelfeld zu finden. Es klafft eine Lücke, meint rehaKIND, zwischen Leistungsversprechen, Anspruch und der Ergebnisqualität im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche sind nie im
Fokus der Entscheidungen und werden mit ihren besonderen Bedarfen nicht abgebildet. Weil das Gesundheitssystem bei der Finanzierung auf Sicht fährt, wird durch fehlende Prävention und
bei mangelhafter und zeitlich verzögerter Versorgung von Kindern deren Entwicklung gefährdet und Langzeitschäden für deren Zukunft produziert.

Es fehlen schlanke Prozesse und Transparenz: Im Bereich der Hilfsmittelversorgung behinderter Kinder und Jugendlicher müssen Sanitätshäuser/ Versorger mit aktuell 96 unterschiedlichen
Gesetzlichen Krankenkassen auf Bundes- und Länderebene zusammenarbeiten und bei einer Produktgruppe bis zu 60 unterschiedliche Verträge berücksichtigen. Und obwohl der
Gesetzgeber eine ausreichende, medizinische, im Einzelfall erforderliche und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung per Gesetz vorschreibt, muss ein Sanitätshaus ein Kind mit Behinderung –
je nach vorliegendem Vertrag – ganz unterschiedlich versorgen. Hier gibt es dringenden Abstimmungsbedarf: Weder ist die Festlegung von Altersgrenzen oder Leistungen kassenübergreifend geregelt, noch gibt es produktgruppenübergreifende Standards.