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Selbsthilfe Körperbehinderter begrüßt Leipziger Erklärung und fordert Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Verena Gotzes
Verena Gotzes
Foto: BSK

Berlin (kobinet) Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 23. bis 25. Oktober 2024 fand in Leipzig ein historisches Treffen statt: Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern kamen erstmals mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen, um die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) voranzubringen. Diese erstmalige Initiative ging auf eine Einladung von Ministerpräsident Michael Kretschmer zurück, der seit Anfang Oktober den Vorsitz der MPK inne hat. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) sieht in der Leipziger Erklärung und dem daraus resultierenden Beschluss einen wichtigen Schritt zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung. "Die Erklärung ist ein starkes Signal, aber der politische Wille muss nun auch konsequent in konkrete Maßnahmen übersetzt werden“, fordert Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK. "Es reicht nicht, Inklusion als Ziel zu benennen – sie muss mit messbaren Maßnahmen verankert werden. Wir erwarten daher, dass die Empfehlungen der UN zur vollständigen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland endlich umgesetzt werden.“

In der gemeinsamen Leipziger Erklärung bekräftigten die Behindertenbeauftragten am 24. Oktober 2024 die Verantwortung Deutschlands zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft und stellten Forderungen zur Umsetzung der UN-BRK auf, die von der Ministerpräsidentenkonferenz durch einen Beschluss bekräftigt wurden. Die Leipziger Erklärung benennt Inklusion ausdrücklich als Querschnittsaufgabe, die alle gesellschaftlichen und politischen Bereiche betrifft. Dazu gehört, Entscheidungen und Prozesse in Bildung, Arbeit, Bauen und Wohnen im Einklang mit der UN-BRK zu gestalten und strukturelle Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen. Der BSK fordert, dass die Verantwortlichen der Länder dies als eine wesentliche Verpflichtung anerkennen.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wies auf die Verantwortung von Bund und Ländern hin, die UN-BRK ohne Einschränkungen umzusetzen. In diesem Sinne appelliert auch Verena Gotzes an alle politischen Akteure: „Inklusion darf kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss als langfristige, verlässliche Aufgabe in allen Bereichen des Lebens verankert werden.
Menschen mit Behinderungen sind ein Teil unserer Gesellschaft, deren Rechte weder als Sonderzuständigkeit noch als Kostenfaktor behandelt werden dürfen.“ Der BSK hofft, dass das Engagement der Bundesregierung und der Länder, wie es in Leipzig zum Ausdruck kam, nun in allen Fachministerkonferenzen und auf allen Verwaltungsebenen weitergetragen wird. Die Einbindung der Behindertenbeauftragten in die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist essenziell. „Die Zukunft der Inklusion entscheidet sich in konkreten, umsetzbaren Maßnahmen. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen,“ betonte Verena Gotzes.

Link zur Leipziger Erklärung