
Foto: Svea Pietschmann/G-BA
Berlin (kobinet) Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Februar 2025 ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie in Bezug auf besondere Versorgungskonstellationen bei schwerkranken Menschen eingeleitet. Die Patientenvertretung fordert dabei die rasche Aufnahme einer Auffangregelung in den Leistungskatalog der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL). Sie soll für Patienten gelten, die keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, bei denen aber dennoch eine kontinuierliche Krankenbeobachtung notwendig ist, um schwerwiegende Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs oder lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Einen entsprechenden Antrag der Patientenvertretung auf Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Überprüfung der HKP-RL hat der G-BA nun angenommen. Das Taam zur Außerklinischen Intensivpflege der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am Thema mitgearbeitet freut sich, dass die Beratungen dazu jetzt starten können.









































