
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) In Deutschland wurde 2001 das sogenannte Persönliche Budget gesetzlich verankert, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Die Betroffenen sollen sich damit in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die für sie notwendigen Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe eigenständig organisieren und können diese im Rahmen des vorgegebenen Anspruchs und Budgets frei auswählen.








































