Menu Close

Persönliches Budget – Grundlagen und strukturelle Probleme

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
In Sachen Recht nachgefragt
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) In Deutschland wurde 2001 das sogenannte Persönliche Budget gesetzlich verankert, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Die Betroffenen sollen sich damit in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die für sie notwendigen Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe eigenständig organisieren und können diese im Rahmen des vorgegebenen Anspruchs und Budgets frei auswählen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt eine Information vorgelegt. Diese erläutert die Grundlagen des Persönlichen Budgets in Deutschland und beschreibt die Anforderungen an eine personenzentrierte Unterstützung, welche sich aus den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben.

Zudem sind in diesem Material Hinweise dazu enthalten, wie die derzeit noch bestehenden strukturellen Probleme gelöst werden können und wie das Persönliche Budget der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend anzuwenden ist.

Weitere Informationen dazu sind auf dieser Internetseite des Deutsches Instituts für Menschenrechte nachzulesen.