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Wien (kobinet) „Ab 1. Jänner 2028 muss jedes Wahllokal in Österreich einen barrierefreien Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden.“ Auf diese Änderung, die gestern Abend am 31. Januar vom österreichischen Nationalrat im Rahmen einer umfassenden Wahlrechtsnovelle einstimmig beschlossen wurde, weist der ORF in seinem Online-Angebot hin. Die österreichische Behindertenbewegung hat sich für diese Änderung stark gemacht, so dass die Freude über die nun vollzogene Reform bei Martin Ladstätter vom Wiener Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BIZEPS) nach der Abstimmung entsprechend groß war.









































