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Kein Grund für Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensheranziehung im SGB IX

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Foto: NITSA e. V.

Karlsruhe (kobinet) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) hat sich den Abschlussbericht der Kienbaum Consultants International GmbH zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes näher angeschaut und die Ergebnisse zum Regelungsbereich "Einkommens- und Vermögensheranziehung“ ausgewertet. Eine entsprechende Stellungnahme hat NITSA auf seiner Internetseite sowohl in Kurzform als auch in einer Langfassung nun veröffentlicht. Zusammenfassend stellt NITSA dabei fest, dass es keinen einzigen Sachgrund für die Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensheranziehung im SGB IX gibt.

In der von NITSA veröffentlichten Kurzfassung heißt es:

„Der Abschlussbericht der Kienbaum Consultants International GmbH zeigt, dass die reformierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu einem starken Rückgang von Leistungsberechtigten mit Einkommenseinsatz geführt hat. Von ursprünglich 74 % der Eingliederungshilfeempfänger sind es nunmehr nur noch 3 %. Gleichzeitig sank der durchschnittliche monatliche Einkommenseinsatz auf ein Viertel von 342 € auf 86 €. Durch die Anrechnung von Einkommen wird folglich nur noch 1% der ursprünglichen Summe eingenommen.

Ebenso wenig stieg die Zahl der Leistungsberechtigten, im Gegenteil. Trotz angehobener Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sank sogar die Zahl der Leistungsberechtigten in den Jahren 2019 und 2020. Der durch die Kostenträger prognostizierte Anstieg der Leistungsberechtigten hat sich nicht bewahrheitet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es keinen einzigen Sachgrund für die Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensheranziehung im SGB IX gibt. Die Einnahmen aus der Einkommensanrechnung sind nur noch marginal und stellen für das verbleibende Prozent der Zahlungspflichtigen eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung dar. Nicht einmal das Argument des Anstiegs der Leistungsberechtigten verfängt. Daher fordern wir die unverzügliche Abschaffung der Einkommens- und Vermögensheranziehung, zumal diese, wie der Abschlussbericht zeigt, Personen im Erwerbsalter mit ambulantem Hilfebedarf und hohen ‚besonderen Belastungen‘ gegenüber dem alten Recht schlechter stellt.“

Link zur Stellungnahme von NITSA mit Verweis auf die entsprechende Bundestagsdrucksache mit dem Bericht

Lesermeinungen

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Marion
30.01.2023 15:51

Leben wir nicht in einem Sozialstaat und hat das nicht auch damit was zu tun was man als Pflicht der Bürger*innen bezeichnet? – Sozialstaat als Selbstbedienung?