Menu Close

Bundestagsdebatte zur Patient*innenberatung

Symbol Bundestag Adler
Bundestag Symbol
Foto: Bundestag, gemeinfrei

Berlin (kobinet) Heute, am 26. Januar, steht in der Zeit von 12:00 bis 13:20 Uhr die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestages. Damit wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung ins Parlament eingebracht und die einzelnen Fraktionen beziehen zum ersten Mal dazu Position. Für den 1. März ist dann eine Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant. Die Debatte wird auf www.bundestag.de im Parlamentsfernsehen übertragen.



„SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen. Dazu soll die UPD neu strukturiert und im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden, wie es in dem Entwurf heißt. Mit der Stiftung werde eine juristische Person des Privatrechts errichtet, die den Anforderungen an Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität umfassend Rechnung trage. Der Stiftungsvorstand soll für die Aufgabe der unabhängigen Information und Beratung der Patienten verantwortlich sein. Der Vorstand soll aus zwei Mitgliedern bestehen und für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden“, heißt es u.a. im Beitrag des Bundestages zum Gesetzentwurf.

Und weiter heißt es in dem Bericht: „Der Vorstand wird von einem Stiftungsrat bestellt, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Bei der Ausgestaltung des Vorstands der Stiftung komme den in der Verordnung nach Paragraf 140g SGB V genannten oder nach der Verordnung anerkannten maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen eine wesentliche Rolle zu, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Sie schlagen dem Stiftungsrat zwei Personen zur Berufung in den Vorstand vor. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.“

Link zum vollständigen Beitrag

Link zur aktualisierten Tagesordnung des Bundestagsplenums, die zeitlich entsprechend dem Sitzungsverlauf angepasst wird