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Drohenden Personalabbau bringt Engpässe für die Versorgungsverwaltung

Frau mit altem Telefon in der Hand, Aktenregal im Hintergrund
Schon ein Termin zu verabreden, braucht Zeit
Foto: Pixabay/Alexas_Fotos

DÜSSELDORF (kobinet) Die Arbeit der Versorgungsämter liegt in Nordrhein-Westfalen in kommunaler Hand. Das Personal wird vom Land refinanziert. Jetzt plant die Landesregierung diese Finanzierung um 120 Vollzeitstellen zu kürzen. Wer vorzeitig in Rente gehen muss und dies ohne Abschläge tun möchte oder wer als mobilitätsbeeinträchtigter Mensch mit seinem Auto einen Behindertenparkplatz benötigt, braucht hierfür die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch durch das Versorgungsamt. Die Sozialverbände in Nordrhein-Westfalen befürchten, dass eine Kürzung um 120 Vollzeitstellen zu Engpässen in der Versorgungsverwaltung führen und sich somit zu Lasten von Menschen mit Behinderungen auswirken könnte.



Mit der Kürzung setzt das Land eine gesetzliche Regelung um, wonach der Personalbedarf in der Versorgungsverwaltung alle drei Jahre überprüft und bei einer wesentlichen Abweichung der Antragsmenge angepasst werden muss. Und in der Tat sank die Zahl der Anträge auf Schwerbehinderung in den vergangenen Jahren stark ab. Dabei wird von der Landesregierung allerdings außer Acht gelassen, dass dieser Rückgang auf die besondere Corona-Situation zurückzuführen ist. So haben gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderung während der Pandemie alle Kontakte vermieden, waren stark verängstigt und suchten kaum Behörden oder Fachärzte auf.

Die Sozialverbände VdK NRW und SoVD NRW sind gemeinsam in großer Sorge, dass diese Personalkürzung zu einem dauerhaften Qualitätsverlust in der Versorgungsverwaltung und damit zu spürbaren Nachteilen für Menschen mit Behinderung führt. Der Zugang zu wichtigen Rechten für schwerbehinderte Menschen würde dadurch erschwert.