
Foto: Aktion Mensch
BERLIN (kobinet) In dieser Woche stimmt der Bundestag über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ab, das unter anderem eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vorsieht. Die Aktion Mensch begrüßt, dass dem Thema damit auf politischer Ebene die Relevanz beigemessen wird, die ein inklusiver Arbeitsmarkt für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft haben sollte. Gleichzeitig betont die Sozialorganisation, dass gesetzlich festgelegte Sanktionen nicht die alleinige Lösung sind, solange sich die grundsätzliche Offenheit und Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen nicht ändert.









































