
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Es ist die erste größere behindertenpolitische Initiative der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP in dieser Legislaturperiode, die am Donnerstag, den 20. April voraussichtlich von 16:00 bis 16:45 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung steht. Die Rede ist vom Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das dann zur Debatte und zur Verabschiedung im Bundestag ansteht. Zuvor wird sich noch der zuständige Bundestagsausschuss am 19. April mit möglichen Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung beschäftigen. Diese Woche fallen also die entscheidenden Würfel, ob der Zugang behinderter Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert wird, auch wenn der Gesetzentwurf nur wenige dringend zu regelnde Bereiche beinhaltet, wie sich viele Verbandsvertreter*innen einig sind.
„Zur Erreichung der Ziele ist im Wesentlichen Folgendes vorgesehen:
• Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen (‚vierte Staffel‘); für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten,
• Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
• Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes,
• Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit,
• Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische
Begutachtung“, heißt es im Gesetzenwurf.
Der Deutsche Bundestag bietet eine Liveübetragung für diesen und einige andere Tagesordnungspunkte in Gebärdensprache (DGS) und mit Untertiteln (UT). an. „Auf der Seite https://www.bundestag.de/gebaerdensprache können gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen die Übertragung live verfolgen und anschließend die DGS-Videos mit korrigierten UT abrufen“, heißt es vonseiten des Deutschen Bundestages.
Link zur Tagesordnung des Deutschen Bundestags vom 19. – 21. April 2023
Link zum Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Behindertenverbände hatten im Laufe des Gesetzebungsverfahrens kritisiert, dass es bei der Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für die Betriebe, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, zu viele Ausnahmen gibt. Viele Verbände und der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel kritisiert am vorliegenden Gesetzentwurf zudem die Absicht, mit dem Gesetzesvorhaben den Ordnungswidrigkeitstatbestand im SGB IX in Bezug auf die Nicht-Beschäftigung behinderter Menschen zu streichen.





Laut geänderter Ablaufplanung für die drei terminierten Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags am Mittwoch, Donnerstag und Freitag wird TOP 25 mit der Schlussabstimmung über die Gesetzesvorlage „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ vorgezogen auf Donnerstag, 20. April 2023, 16:00 – 16:45 Uhr. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.
https://www.bundestag.de/resource/blob/473454/45af35c744cb8a8cb61f91a6ea17a35c/Ablaufplan-kommende-Woche-data.pdf
Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
„Zuvor wird sich noch der zuständige Bundestagsausschuss am 19. April mit möglichen Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung beschäftigen“ – Das soll welcher Ausschuss sein? Die eigentliche Ausschussanhörung war doch schon, wie andere Medien berichteten.