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2021 wurden 8,3 Milliarden Euro für Leistungen in besonderen Wohnformen ausgegeben

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Foto: BAGüS

Münster (kobinet) "2021 gaben die Eingliederungshilfeträger für die besonderen Wohnformen rund 8,3 Milliarden Euro aus, rund 330 Millionen Euro mehr, als im Vorjahr (plus 4,1 Prozent). Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 3 Milliarden Euro ausgegeben, etwa 450 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 17,3 Prozent). Diese hohe Steigerung liegt unter anderem auch an der definitionsbedingten Zunahme der Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen." Dies ist ein Ergebnis des Kennzahlenvergleichs zu den Ausgaben zur Eingliederungshilfe im Jahr 2021, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) vor kurzem veröffentlicht hat. Für die LIGA Selbstvertretung belegen diese Zahlen, wie dominant das Aussonderungssystem in Deutschland immer noch ist, wenn über die Hälfte der Mittel für Assistenzleistungen in Sondereinrichtungen im Bereich Wohnen fließen.



„Der vorliegende Kennzahlenbericht untersucht wesentliche Aspekte des Eingliederungshilfegeschehens im Berichtsjahr 2021. Dieses Jahr ist weiterhin geprägt von der Umsetzung der Anfang 2020 in Kraft getretenen dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Umsetzung des neuen Rechts war und ist für den Kennzahlenvergleich mit Herausforderungen verbunden, vor allem was die Umstellung von IT-Verfahren bei den Trägern und die damit verbundene Datenlage und Datenverfügbarkeit angeht. Die erste Anpassung an die Neuregelungen des BTHG und ihren Umsetzungsstand erfolgte im Kennzahlenvergleich 2022 für das Berichtsjahr 2020 und setzt sich im Kennzahlenvergleich 2023 für das Berichtsjahr 2021 fort, der auf dem Bericht des Vorjahres aufbaut, dabei jedoch Terminologie und Kennzahlen weiterentwickelt und präzisiert“, heißt es zur Einführung des von con_sens erstellten Kennzahlenvergleichs.

„194.565 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2020 ein Rückgang um 0,2 Prozent), 256.785 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber den Assistenzleistungen ‚mit Wohnbezug‘ in 2020 ein Plus von 11,2 Prozent). Rund 5 Prozentpunkte des Zuwachses sind auf die erweiterte Definition der Assistenzleistungen ‚ohne Wohnbezug‘ zurückzuführen. Rund 3.154 volljährige Personen erhalten Leistungen in Pflegefamilien (ein Rückgang um 22 Personen bzw. 0,7 Prozent zum Vorjahr)“, heißt es in den zentralen Ergebnissen zur sozialen Teilhabe in dem Bericht. „Ende 2021 erhielten 454.504 volljährige Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 25.444 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einer Steigerung von 5,9 Prozent entspricht.“

Auch wenn die Anzahl der Assistenznutzer*innen außerhalb besonderer Wohnformen zunimmt, zeigt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die geinge Abnahme von 0,2 Prozent in besonderen Wohnformen gegenüber dem Vorjahr, wie schleichend die Inklusion in Deutschland vorankommt. Dies seien schlechte Zahlen für die im August in Genf anstehende Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss über die Rechte behinderter Menschen in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Link zum BAGüS-Kennzahlenvergleich 2023