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2021 floßen über fünf Milliarden Euro in Werkstätten für behinderte Menschen

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Foto: Irina Tischer

Münster (kobinet) Die Gesamtausgaben der Eingliederungshilfe für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen betrugen 2021 insgesamt 5,05 Milliarden Euro. Das ist ein Zuwachs um 123,9 Millionen Euro oder 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittlichen Kosten lagen bei 18.287 Euro pro gefördertem behinderten Menschen, was ein Anstieg um 512 Euro bzw. 2,9 Prozent gegenüber 2020 bedeutet. Darauf wird im Kennzahlenvergleichs zu den Ausgaben zur Eingliederungshilfe im Jahr 2021 hingewiesen, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) vor kurzem veröffentlicht hat. Angesichts dieser massiven Ausgaben für die Aussonderung behinderter Menschen weist die LIGA Selbstvertretung auf die Empfehlung des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hin, das deutsche Werkstättensystem zugunsten eines inklusiven Arbeitsmarkt umzugestalten.



Im Kennzahlenvergleich werden folgende zentrale Ergebnisse zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgeführt:

„- Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2021 insgesamt 276.204 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.

– Die bundesweite Zahl der Werkstattbeschäftigten ist zum zweiten Mal in Folge gesunken. Sie ging in 2021 um 916 leistungsberechtigte Personen oder 0,3 Prozent zurück.

– Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten hat in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf 17,2 Prozent zugenommen.

– Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2021 insgesamt 5,05 Milliarden Euro (ein Zuwachs um 123,9 Millionen Euro oder 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 18.287 Euro (ein Anstieg um 512 Euro bzw. 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

– Zum Stichtag 31.12.2021 erhielten 2.472 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraph 61 SGB IX).

– Für die Angebotsform der ‚Anderen Anbieter‘ wurden Ende 2021 59 Anbieter und 576 Leistungsbeziehende gezählt.“

In seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands vom 13. Mai 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen auch Stellung zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und zur Schaffung von Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genommen. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss „die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“.

Im Einzelnen heißt es in den abschließenden Bemerkungen dazu wie folgt:

„Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)

49. Der Ausschuss ist besorgt über

(a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates;

(b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern;

(c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

50. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch

(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen;

(b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt;

(c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind;

(d) die Sammlung von Daten über die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Link zum gesamten Dokument der Abschließenden Bemerkungen zur ersten Staatenprüfung Deutschlands

Am Freitag, den 21. April berät der Deutsche Bundestag voraussichtlich über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Allerdings geht es dabei nur am Rande um die Situation behinderter Menschen in Werkstätten, die dort weit unter Mindestlohn arbeiten und kaum eine Chance auf eine Vermittlung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Darauf weist die LIGA Selbstvertretung hin.

Link zum BAGüS-Kennzahlenvergleich 2023