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Hessen gibt 8,5 Millionen Euro für den Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden

Weg über eine historische Steintreppe
Mühevoller Weg zur Barrierefreiheit
Foto: H. Smikac

Wiesbaden (kobinet) Seit April 2023 gibt es in Hessen ein neues Förderprogramm für kommunale Gebäude und Einrichtungen, das dazu beitragen soll, in Maßnahmen für Barrierefreiheit zu investieren. Gefördert werden dabei nicht nur bauliche Maßnahmen, wie Rampen, Aufzüge, Leitsysteme, Türtechnik, sondern auch die dazugehörigen Planungsleistungen. Mit dem Antrag muss ein kurzes Konzept vorgelegt werden, dass die Bestandssituation beschreibt und die geplante Maßnahmen skizziert sowie den Zugewinn für alle Nutzer bewertet.



Ziel der „Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“ ist es, vorhandene Barrieren abzubauen und inklusive, diskriminierungsfreie Begegnungsräume für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung kommt dem neuen Förderprogramm eine große fachliche und politische Bedeutung zu. Dazu sind jährlich mindestens 8,5 Mio. Euro vorgesehen.

Weitere Einzelheiten zu diesem Förderprogramm sowie der Text der Förderrichtlinie sind unter diesem Link nachzulesen.