
Foto: HamburgerJung (Creative Commons BY-SA 2.0)
München (kobinet) Die UN Behindertenrechtskonvention gilt in Deutschland seit dem 3. Mai 2008. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Aus diesem Grunde wurde das Bundesteilhabegesetz geschaffen. Unter anderem ist dort der Anspruch auf persönliche Assistenz geregelt. In Bayern gehen die Uhren wieder mal etwas anders. Der bayerische Rundfunk berichtete am Donnerstag im Hörfunk und im Fernsehen über einen Vorgang aus Würzburg. Eine behinderte Frau musste beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung erwirken, um nicht unterversorgt in ihrer Wohnung zu verbleiben.






































