BERLIN (kobinet) Garantiert vom Grundgesetz ist der Wunsch, selbstbestimmt leben zu können ein zentrales Bedürfnis. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz erhalten, wie Tessa Ganserer, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, endlich auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen dieses Grundrecht, das ihnen bisher verwehrt wurde. Es ist ein historischer Schritt. Wir freuen uns sehr, dass die regierungsinterne Ressortabstimmung und somit die nächste Etappe dorthin eingeleitet wurde.
Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz zwingt Menschen nach Einschätzung von Tessa Ganserer in unwürdige Gerichtsverfahren samt Zwangsbegutachtungen mit peinlichen und sehr intimen Fragen. Um endlich so zu leben, wie sie sind, mussten sich transgeschlechtliche Personen auf einen langen, kostenintensiven und entwürdigenden Weg machen, mit ungewissen Ausgang. „Das werden wir als Ampelkoalition mit dem Selbstbestimmungsgesetz beenden.“ stellt Ganserer fest und erklärt dazu weiter: „Es legt die Hoheit über das eigene Leben wieder dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen. Es stärkt die persönliche Freiheit und bietet mehr Schutz für die betreffenden Menschen. Damit stärken wir aber auch die Grundrechte für alle, denn für uns ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur eine faktische Verbesserung im Leben einiger. Es ist vielmehr eine Werteentscheidung: das Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar. Nur so werden wir unserem Anspruch gerecht, eine offene und demokratische Gesellschaft zu sein. Die Rechte trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen sind Menschenrechte“.