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Kassel (kobinet) Was das vom Deutschen Bundestag am 20. April 2023 beschlossene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts konkret bringt, bzw, bringen könnte, wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 12. Mai zustimmt, damit hat sich kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul befasst. Während von einer Reihe von Akteur*innen die Abschaffung der Bußgeldregelungen für Betriebe, die behinderte Menschen nicht ausreichend beschäftigen, und die weiterhin mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Zahlungen für die Ausgleichsabgabe scharf kritisiert wurden, bietet das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts aber auch einige neue Möglichkeiten.






































