
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Grünen Bundestagsfraktion sieht im Kurs der Unionsparteien auf eine Blockade des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Bundesrat ein populistisches Manöver auf Kosten schwerbehinderter Menschen.
Ihren Widerstand machen die Christdemokraten aus Sicht dieser Bundestagsabgeordneten dabei ausgerechnet an der Einführung einer 4. Staffel der Ausgleichsabgabe fest. Ein „Nein“ würde, ausgehend davon nicht nur mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verhindern. Die Union, die sich sonst gerne wirtschaftsfreundlich gibt, würde zudem den Unternehmen in den Rücken fallen, die sich gesetzeskonform verhalten und Unterstützung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen brauchen. Eben jene erhalten die Mittel aus der Ausgleichsabgabe, um die entstehenden Kosten für gesetzlichen Zusatzurlaub oder die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes zu finanzieren. Deswegen hat auch die Wirtschaft ein Interesse daran, dass die Abgabe gerechter gestaltet wird.
Die Behauptung der Union, die Ausgleichsabgabe sei eine Strafe für Unternehmen, zeigt, dass sie die Bedeutung der Beschäftigungspflicht nicht verstanden hat. Die Ausgleichsabgabe ist der gebotene Beitrag derjenigen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen.
Gänzlich unverständlich wird nach Einschätzung von Corinna Rüffer das Vorgehen der Union, wenn man bedenkt, dass von der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe nur ein geringer Teil der mehr als 45.000 Unternehmen betroffen ist, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Jedes Unternehmen kann die Ausgleichsabgabe zudem vermeiden, indem es seine Beschäftigungspflicht erfüllt.