
Foto: H. Smikac
WESTFALEN (kobinet) Zu den Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gehört es, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt waren im Jahr 2023 knapp 2.400 solcher Zustimmungsanträge eingegangen. Darunter waren knapp 1.300 Fälle, bei den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. In diesen Verfahren war es den LWL-Experten gelungen, 600 Kündigungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern.





































