
Foto: Logo Institut für Menschenrechte, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61713390)
Berlin (kobinet) Anlässlich der Anhörung vom 30. Mai 2024 im Berliner Abgeordnetenhaus zur Reform des Berliner Schulgesetzes fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. „Kinder mit Behinderungen haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf hochwertige Bildung an einer allgemeinen Schule. Der vorbehaltlose Rechtsanspruch auf Zugang zur wohnortnahen allgemeinen Schule muss endlich in das Berliner Schulgesetz aufgenommen werden – und zwar so, dass er nicht durch den Mangel an personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen eingeschränkt werden kann“, sagt Catharina Hübner, Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.







































