
Foto: H. Smikac
DÜSSELDORF (kobinet) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte zu Beginn des Monats darüber zu entscheiden, ob eine Einrichtung der Kinder-Tagespflege öffentlich zugänglich ist und muss daher barrierefrei sein oder nicht. Hintergrund war der Streit um die geplante Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit, die als KiTa genutzt werden soll. Zwar liegen die Räume im EG, sind aber von der Straße aus nur über mehrere Stufen zu erreichen. An der Rückseite fällt das Gelände ab. Der dortige Balkon befindet sich mehrere Meter über dem Boden.










































