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Wien (kobinet) Das österreichische Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) löste vor knapp sechs Jahren nach umfassender Vorbereitung und breiter Diskussion die alte Sachwalterschaft ab. Die Reform orientierte sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, welche rechtliche Stellvertreterungen nicht mehr kennt. Auf die Möglichkeiten und Regelungen des Gesetzes weist der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS in einem aktuellen Bericht mit der Überschrift „Selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen, nicht behindern“ hin.






































