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Wien (kobinet) Seit dem Jahr 2006 definiert das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Österreich klare Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung. Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, bei Diskriminierungserfahrungen rechtliche Schritte einzuleiten. Wie der Österreichische Behindertenrat die Gleichstellung behinderter Menschen durchsetzt, damit befasst sich ein aktueller Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS.




