
Foto: Roland Frickenhaus
PLAU Am See (kobinet) Ach, schon wach? – Nein, so richtiges Mitleid will sich da nicht einstellen, wenn man den Blick nach Sachsen-Anhalt wendet, und schaut, was da gerade im Bereich der Eingliederungshilfe/ Teilhabe dort so alles passiert. Im März diesen Jahres wurde nämlich einseitig der Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des § 1 ABS 1 SGB IX durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, und Integration des Landes Sachsen-Anhalt zum Jahresende 2024 gekündigt. Für Uneingeweihte: Der Landesvertrag regelt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und ist damit durchaus bedeutungsvoll.










































