Foto: NW3, Michael Möller
Berlin (kobinet) „Wir werden den rechtlichen Diskriminierungsschutz stärken und erweitern. Hierzu muss der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt werden, indem die Fristen verlängert, Verbandsklagen eingeführt und Beratungsangebote ausgebaut werden. Zudem ist der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auszuweiten, um einen wirksameren Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Ohnehin muss durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Standardrichtlinien in Deutschland bis 2026 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihren Kompetenzen gestärkt werden.“ Diesem Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag der Koordinierungsgruppe des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! schließt sich das NETZWERK ARTIKEL 3 an und ergänzt, dass die Verpflichtung zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen unbedingt in eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit einbezogen werden muss. Das Bündnis wird von von über 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem gesamten Spektrum der Antidiskriminierungsarbeit und der Selbstorganisationen von Menschen getragen, die u.a. anhand ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes, der Religion/Weltanschauung des Lebensalters, der Behinderung, sexuellen Identität, des Gewichts und sozialen Status Benachteiligung erleben und sich für die Stärkung des Diskriminierungsschutzes einsetzen.






