Berlin (kobinet)
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Bericht geschrieben.
Der Bericht ist für die EU-Kommission.
Die EU-Kommission ist eine wichtige Gruppe in der Europäischen Union.
Diese Gruppe macht Regeln für alle Länder in der EU.
Der Bericht ist über die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten und mobilen Anwendungen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Mobile Anwendungen sind Programme für das Handy oder das Tablet.
Das Ministerium hat den Bericht am 5. März 2025 an die EU-Kommission geschickt.
Das Ministerium hat den Bericht auch auf seiner Internet-Seite veröffentlicht.
Die Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik hat den Bericht geschrieben.
Die Überwachungs-Stellen der Länder haben bei dem Bericht geholfen.
Eine Überwachungs-Stelle ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe kontrolliert, ob etwas richtig gemacht wird.
Der Bericht zeigt die Prüf-Ergebnisse von Internet-Seiten und mobilen Anwendungen.
Die Prüf-Ergebnisse sind von öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Der Zeit-Raum für den Bericht war vom 1. Januar 2022 bis zum 22. Dezember 2024.
Der Bericht zeigt: Die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten hat sich nicht verbessert.
Die Barriere-Freiheit von mobilen Anwendungen ist schlechter geworden.
Positiv ist: Die öffentlichen Stellen wissen jetzt mehr über digitale Barriere-Freiheit.
Die Überwachungs-Stellen beraten die Behörden.
Die Behörden sollen die Fehler beseitigen.
Die BFIT-Bund will bald Workshops für die Bundes-Behörden machen.
BFIT-Bund ist die Abkürzung für: Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik.
Es soll auch weitere Informations-Veranstaltungen geben.
Bei den Workshops soll es darum gehen: Wie kann man die Vorgaben einhalten?
Es sollen auch gute Beispiele gezeigt werden.
Die digitale Barriere-Freiheit soll bei Vergabe-Prozessen der Behörden stärker unterstützt werden.
Hier finden Sie mehr Informationen und den Bericht: Bericht über Barriere-Freiheit von Internet-Seiten

Foto: BMAS
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 5. März 2025 den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission zum Monitoring der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gem. Art 8 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 an die Europäische Kommission übermittelt und diesen auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. "Der Bericht ist von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) in enger Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen der Länder erstellt worden. Er gibt die Prüfergebnisse für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 - 22. Dezember 2024 wieder.
„Der Bericht zeigt, dass sich der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten seit dem vergangenen Überwachungszeitraum insgesamt nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen eher verschlechtert hat. Positiv vermerkt der Bericht, dass die Sensibilisierung und das Bewusstsein für die digitale Barrierefreiheit m vorliegenden Berichtszeitraum bei den öffentlichen Stellen insgesamt zugenommen haben. Die Überwachungsstellen der Länder und des Bundes beraten die Behörden anlässlich der Prüfergebnisse mit dem Ziel, die aufgezeigten Mängel zu beheben. Um die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen noch weiter voranzubringen, sollen in nächster Zeit überdies Workshops durch die BFIT-Bund für die Bundesbehörden und weitere Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Dabei sollen u.a. die Bedingungen zur Einhaltung der technischen Vorgaben erörtert und gute Praxisbeispiele aufgezeigt werden. Im Übrigen soll die digitale Barrierefreiheit bei Vergabeprozessen der Behörden zukünftig noch stärker unterstützt werden“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Foto: BMAS
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 5. März 2025 den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission zum Monitoring der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gem. Art 8 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 an die Europäische Kommission übermittelt und diesen auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. "Der Bericht ist von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) in enger Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen der Länder erstellt worden. Er gibt die Prüfergebnisse für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 - 22. Dezember 2024 wieder.
„Der Bericht zeigt, dass sich der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten seit dem vergangenen Überwachungszeitraum insgesamt nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen eher verschlechtert hat. Positiv vermerkt der Bericht, dass die Sensibilisierung und das Bewusstsein für die digitale Barrierefreiheit m vorliegenden Berichtszeitraum bei den öffentlichen Stellen insgesamt zugenommen haben. Die Überwachungsstellen der Länder und des Bundes beraten die Behörden anlässlich der Prüfergebnisse mit dem Ziel, die aufgezeigten Mängel zu beheben. Um die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen noch weiter voranzubringen, sollen in nächster Zeit überdies Workshops durch die BFIT-Bund für die Bundesbehörden und weitere Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Dabei sollen u.a. die Bedingungen zur Einhaltung der technischen Vorgaben erörtert und gute Praxisbeispiele aufgezeigt werden. Im Übrigen soll die digitale Barrierefreiheit bei Vergabeprozessen der Behörden zukünftig noch stärker unterstützt werden“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.