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Berlin (kobinet) „Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen mit der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Ansprechstelle erhalten. Mit dem Gesetz werden die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt.“ So heißt es vonseiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu dem Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG), der am 27. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundestag weitergereiecht wurde. Wenn von den Bundestagsabgeordneten gewollt, könnte das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 verabschiedet werden.








































