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Berlin (kobinet) Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte bietet der aktuelle Gesetzentwurf zur Triage (Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes) Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen keinen wirksamen Schutz vor Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung. „Das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Kriterium der Überlebenswahrscheinlichkeit birgt die Gefahr, dass in der Praxis ungewollt unbewusste Benachteiligungen in die Zuteilungsentscheidung einfließen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Eine Zufallsentscheidung in der Triage wäre die bessere Möglichkeit, ohne Ansehung der Person und damit diskriminierungsfrei zu entscheiden. Damit wäre das Risiko, nicht behandelt zu werden, tatsächlich und nicht nur scheinbar auf alle gleich verteilt.








































