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Opfer von „Euthanasie“-Morden und von Zwangssterilisationen als NS-Opfer anerkennen

Bundestag Besprechungsraum
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Opfer der sogenannten "Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 sollen als NS-Opfer anerkannt und ihre Schicksale verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages, die am 26. September stattfand.

Der Ausschuss hatte den Historiker Wolfgang Benz, den Arzt und Psychiater Michael von Cranach, Ute Hoffmann von der Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg, Jan Erik Schulte von der Gedenkstätte Hadamar und Ulla Schmidt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe geladen, um über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (20/2429) zu beraten.

Link zum Bericht über die Anhörung von Heute im Bundestag

Die Sitzung des Ausschusses wird nach Informationen des Deutschen Bundestags zeitversetzt am 27. September ab 17:00 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.