
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) zuletzt die gemeinsame Revision der beiden Verbände zurückgewiesen hat. Hintergrund war das Urteil des BSG zur Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten. Demzufolge können Bestandsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, nicht mit weiteren Anpassungen rechnen. Dadurch werden sie benachteiligt gegenüber Menschen, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Aus Sicht von VdK und SoVD ist dies für alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, eine bittere Entscheidung und zutiefst ungerecht.










































