
Foto: LB Bremen
Bremen (kobinet) "Die einfach verständliche Landesverfassung zeigt, dass die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen allen nutzt und uns auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft weiterbringt. Ein demokratisches Gemeinwesen muss politische Teilhabe für alle verwirklichen. Daran müssen wir konsequent weiter arbeiten." Das betonte der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen Arne Frankenstein zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai und im Vorfeld der Bürgerschaftswahl, die am 14. Mai in Bremen ansteht.
„155 Artikel, auf denen ein ganzes Bundesland aufgebaut ist: Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen. Erst im vergangenen November hat das Dokument seinen 75. Geburtstag gefeiert. Dieses Jubiläum hat die Bremische Bürgerschaft zum Anlass genommen, den Verfassungstext in Einfache Sprache zu übersetzen. Und hier könnt ihr sie bestellen oder als PDF runterladen: https://sohub.io/k08s„, teilte Arne Frankenstein auf Facebook mit.
Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff betonte dazu: „Unsere Verfassung ist für alle Menschen aus Bremen und Bremerhaven da – und soll deshalb auch für alle verständlich sein. Nur so können wir die Demokratie zusammen schützen und verteidigen.“ Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen Arne Frankenstein begrüßt die Neufassung in Einfacher Sprache, die pünktlich zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai verfügbar gemacht wurde: „Die einfach verständliche Landesverfassung zeigt, dass die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen allen nutzt und uns auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft weiterbringt. Ein demokratisches Gemeinwesen muss politische Teilhabe für alle verwirklichen. Daran müssen wir konsequent weiter arbeiten“, so Arne Frankenstein auf Facebook.
Einfache Sprache ist eine vereinfachte Version der deutschen Standardsprache, die auf komplizierte Satzstrukturen oder Fremdwörter verzichtet. Zielgruppe sind beispielsweise Personen, die über eine eingeschränkte Lesekompetenz verfügen oder für die Deutsch eine Fremdsprache ist, heißt es weiter im Post des Behindertenbeauftragten von Bremen.
Link zur Landesverfassung von Bremen in einfacher Sprache
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