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Einheitliche Ansprechstellen in Niedersachsen

Wappen Bundesland Niedersachsen
Wappen Bundesland Niedersachsen
Foto: Gemeinfrei, public domain

HANNOVER (kobinet) Die Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber in Niedersachsen können sich ab sofort von sechs neuen „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) kostenfrei zu allen Aspekten des Einstellens von Menschen mit Schwerbehinderungen informieren, beraten und unterstützen lassen. Aufgabe dieser sechs EAA in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Göttingen und Lüneburg ist es, für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren und den Arbeitgebern sowohl zu beraten als auch bei der Stellung von Anträgen zu unterstützen.



Als unabhängige Lotsen gehen de EAA aktiv auf Arbeitgeber zu, verweisen bei Bedarf an die zuständigen Ansprechpersonen im Förder- und Unterstützungssystem und stellen Kontakte zu den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren her. Sie vernetzen Geschäftsführungen und Personalverantwortliche untereinander sowie mit Einrichtungen der Inklusion und Rehabilitation, etwa durch Netzwerkveranstaltungen. „Ziel ist es, die betriebliche Inklusion zu fördern und so die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen nachhaltig zu verbessern“, macht BNW-Geschäftsführer Tobias Lohmann als EAA-Trägervertreter deutlich.

Informationen zu den Beratungsstellen gibt es im Internet unter dieser Adresse.