
Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) sieht in dem heute dem Bundestag zur ersten Beratung vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eine massive Verschlechterung gegenüber dem Referentenentwurf vom 24. Februar dieses Jahres. Im Referentenentwurf war noch ab 2024 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386 Euro vorgesehen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde dieser kurzerhand wieder gestrichen.






































