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Berlin (kobinet) „2. Durchsetzung der Rechte stärken: Betroffene von Diskriminierung haben große Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie erleben den rechtlichen Weg oft als mühsam und belastend. Es sollte daher eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die es Antidiskriminierungsverbänden erlaubt, das Recht einer diskriminierten Person im eigenen Namen geltend zu machen. Außerdem braucht es ein Verbandsklagerecht, damit Antidiskriminierungsverbände auch unabhängig vom Einzelfall rechtlich vorgehen können.“ Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der heute am 23. Mai begangen wird, auf seine zweite von elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.











































