
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Nachdem der Deutsche Bundestag am 20. April das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verabschiedet hat und dies auch vom Bundesrat bestätigt wurde, steht diese Woche bereits ein weiterer behindertenpolitisch relevanter Gesetzentwurf zur Verabschiedung im Bundestag an. Am 24. Mai ist ohne Aussprache die Erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Bundestag geplant. Am Freitag, den 26. Mai, soll der Gesetzentwurf laut der vorläufigen Plenumstagesordnung ab 9:00 Uhr erneut im Bundestag debattiert und dann verabschiedet werden.
Im Gesetzentwurf ist laut Informationen des Deutschen Bundestags vorgesehen, Pflegebedürftige mit einer weiteren Pflegereform zu entlasten und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. „Zum 1. Juli 2023 soll deer Pflegebeitrag um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angehoben werden, was Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen soll. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent. Die Bundesregierung soll außerdem dazu ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss“, heißt es vonseiten des Bundestages.
Link zu weiteren Informationen zum Gesetzentwurf und zum Stand der Beratungen im Bundestag