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Berlin (kobinet) Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) wurde ab dem 1. Januar 2024 neu geregelt und insgesamt in einem Gesetz, dem Sozialgesetzbuch, 14. Buch (SGB XIV) zusammengefasst. Vorher war es vor allem im Bundesversorgungsgesetz aus den 1950er-Jahren geregelt, aber in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen in einer Reihe von sogenannten Nebengesetzen festgelegt, wie zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterbliebene. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu nun auch eine Broschüre in Leichter Sprache veröffentlicht, wie Henry Spradau berichtet.








































