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Berlin (kobinet) "Der Stein des Anstoßes", so titelt die Juristin Maria Henschel aus Berlin ihren Beitrag, den sie für die kobinet-nachrichten als Reaktion auf den Steinwürf von Mönchengladbach auf eine Lebenshilfe-Einrichtung mit der Aufschrift "Euthanasie ist die Lösung" verfasst hat. "Nicht nur die Community der Menschen mit Behinderung muss laut werden, sondern vor allem die breite Öffentlichkeit sollte die Wut und das Entsetzen über eine solche menschenverachtende Tat sichtbar machen. Bisher blieb der mediale, gesellschaftliche und politische Aufschrei nämlich sehr verhalten", schreibt Maria Henschel u.a. in ihrem Beitrag.
Bericht von Ass. Jur. Maria Henschel
Der Stein des Anstoßes
Am 7.Juni 2024 wurde ich auf einen Artikel bei abilitywatch (Steinwurf: „Euthanasie ist die Lösung“ – Wohnheim der Lebenshilfe in Mönchengladbach von Rechten angegriffen, Abilitywatch, abgerufen am: 07.06.2024) aufmerksam, der mich mit einem sehr bedrückenden Gefühl zurückließ. Es war die Meldung, dass Unbekannte, vermutlich aus dem rechtsradikalen Spektrum, zum wiederholten Mal das Gebäude der Lebenshilfe in Mönchengladbach beschädigt hatten. Diesmal wurde als Tatwaffe ein Ziegelstein genutzt. Das allein war bereits verstörend. Aber das schockierende Detail war, dass der Stein mit dem Worten versehen war: „Euthanasie ist die Lösung“.
Am Morgen des gleichen Tages hatte ich meinem Mann erzählt, dass ich, als Teil der Community (Gemeinschaft) der Menschen mit Behinderung, gern einen Gedenkort besuchen würde, an dem an die Opfer der sogenannten „Euthanasie“ erinnert wird. Also an Menschen, die wegen ihrer Behinderungen in der Zeit von 1939 bis 1945 systematisch getötet wurden. Dies geschah u.a. in Einrichtungen wie in Brandenburg an der Havel, Hadamar, Grafeneck oder Pirna-Sonnenstein. Auf den Gedanken brachte mich das empfehlenswerte Buch „Behindert und Stolz“ von Luisa L‘Audace, in dem sie auch diesen Aspekt der Geschichte der Community beleuchtet.
Die Tat in Mönchengladbach in der Nacht auf den 27. Mai 2024 richtet sich nicht gegen die Lebenshilfe als Institution, sondern gegen die Bewohner*innen und zeugt von einer menschenverachtenden Haltung. Die „Euthanasie“ ist, wie bereits Götz Aly sein Buch „Die Belasteten“ untertitelte, eine Gesellschaftsgeschichte.
Fast 85 Jahre ist es her, dass der „Erlass des Reichsministers des Innern betreffend Meldepflicht missgestalteter Kinder“ vom 18.08.1939 den Massenmord zuerst an Kindern und dann auch an Erwachsenen mit Behinderungen legalisierte – die „Aktion T4“. Der Erlass war jedoch letztlich nur der offizielle Teil eines Treibens, welches mit der Verabschiedung des „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom Juli 1933 seinen ersten Anfang nahm. Das Gesetz trat am 1. Januar 1934 in Kraft und machte den Weg für die Zwangssterilisation an Hundertausenden von Personen frei.
Doch bereits zuvor erschien die Idee der Eugenik und des sogenannten „Sozialdarwinismus“ vielen in der Mehrheitsgesellschaft als tragbar, umsetzbar und sogar als gerechtfertigt. Die Eugenik ist die Lehre der vermeintlich guten Erbanlagen. Um dies zu erreichen werden „schlechte“ Erbanlagen ausgelöscht durch Sterilisation oder Tötung. Sozialdarwinismus meint die Idee, dass das Recht des Stärkeren auch das menschliche Zusammenleben bestimmen müsse. Diese Einstellung gilt in der Wissenschaft als typisches Element eines rechtsextremen Weltbildes. Diese menschenverachtenden Ideen fielen jedoch diesseits und auch jenseits des großen Teiches auf sehr fruchtbaren Boden und brachte grausige Früchte hervor.
Der Nationalsozialismus ist jedoch das plakativste Beispiel für das Ausleben dieser Ideologie. Die Zwangssterilisation von bis zu 400.000 Menschen und die spätere suggestive Tötung von bis zu 300.000 Menschen (Deutscher Bundestag – Experten: NS-Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisationen anerkennen, abgerufen am: 08.062024), weil sie als „unwertes Leben“ abgestempelt wurden, ist der nüchterne, aber doch so unfassbare Verlauf. Offiziell nahm das Morden mit der „Kindereuthanasie“ seinen Lauf und erfasste bald auch kranke Zwangsarbeiter und Häftlinge in Konzentrationslagern. Dieses gezielte Töten würde als „Sonderbehandlung 14f13“ in die Geschichte eingehen. Ausgangspunkt der „Kindereuthanasie“ war der Fall „Kind K“, wonach ein Vater offiziell darum bat, dass sein Kind „erlöst“ werde. Mittlerweile scheint es als belegt, dass es diesen Fall gab („Kindereuthanasie im Dritten Reich: Der Fall „Kind Knauer„ (aerzteblatt.de), abgerufen am: 18.06.2024). Es regte sich aber wenigstens hier und da auch Widerstand gegen das Ermorden von Menschen mit Behinderungen. So unter anderem durch den Amtsrichter L. Kreyssig aus Brandenburg an der Havel. Als Vormundschaftsrichter hatte er bemerkt, dass sich nach einer Verlegung Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. Der bekannteste Protest gegen das tödliche Treiben dürfte die „Euthanasiepredigt“ vom 03.08.1941 des „Löwen.von Münster“, Bischof Clemens August Graf von Galen, sein (NS Euthanasie im 3. Reich – Widerstand (ns-euthanasie.de, abgerufen am: 19.06.2024).
Jedoch waren es vor allem Ärztinnen und Ärzte sowie Juristen, die das Grauen unterstützten und befürworteten. Viele von ihnen waren auch nach Ende des zweiten Weltkriegs weiterhin und unbehelligt in ihrem Metier aktiv oder galten gar als Ikone auf ihrem Gebiet. Daher könnte auch das Befassen mit Namensgeber*innen für die eine oder andere Einrichtung, in denen Menschen mit Behinderungen leben, arbeiten und lernen, aufschlussreich sein.
Das Gesetz zur Zwangssterilisation wurde erst 1988 vom Bundestag zum NS-Unrecht erklärt und die Urteile der „Erbgesundheitsgerichte“ 1998 aufgehoben. Bis heute haben Zwangssterilisierte und Euthanasie-Opfer keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Eine mehr als überschaubare und dennoch hart erstrittene „Entschädigung“ erhielten die überlebenden Opfer einzig nach der AKG-HR (Neufassung der Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21.06.2021 (BAnz AT 28.06.2021 B1). Die derzeitige Höhe beträgt 600 € monatlich. Im Jahr 2023 lebten noch 18 beihilfeberechtigte Zwangssterilisierte und ein „Euthanasie“-Geschädigter. (Zeittafel zur Entschädigungspolitik für Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte – AG Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de, abgerufen am: 08.06.2024).
Das Erbe aus der Geschichte wiegt schwer und die Folgerungen daraus sind eher ernüchternd. Dies zeigt der Steinwurf mehr als deutlich. Der Satz „Ableismus tötet“ hat nicht nur weiterhin eine traurige, faktische Bedeutung, sondern ist auch Warnung. Es ist „Ableismus“, also Behindertenfeindlichkeit, wenn ein Mensch wegen einer bestimmten, oft äußerlich wahrnehmbaren Eigenschaft oder einer Fähigkeit – wegen des „Behindertseins“ – bewertet wird.
Mittlerweile ermittelt wegen des Steinwurfs der Staatsschutz – gegen Unbekannt. Der Staatsschutz ist für Straftaten rund um politisch-motivierte Kriminalität sowie bei dem Verdacht, dass eine Straftat einen politisch-motivierten Hintergrund haben könnte, zuständig. Dazu zählen u.a. auch rechtsextreme Gewalttaten. Als Straftaten kommen insofern insbesondere Volksverhetzung oder verhetzende Beleidigung in Betracht. Volksverhetzung (§ 130 StGB) liegt vor, wenn öffentlich gegen bestimmte Bevölkerungsteile gehetzt wird, diese böswillig beschimpft oder verächtlich gemacht werden oder zu Hass und Gewalt gegen diese Gruppen aufgestachelt wird. Auch das öffentliche Billigen, Verharmlosen und Leugnen des Holocausts ist Volksverhetzung. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Frieden.
Der neue Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung (§ 192a StGB) ist ein Hybrid aus Beleidigung und Volksverhetzung, der eine bisher bestehende Strafbarkeitslücke schließt. Er stellt das Übermitteln (Zusenden, Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen) volksverhetzender Inhalte an eine Person, die der betroffenen Gruppe oder Minderheit angehört, unter Strafe.
Doch neben der strafrechtlichen Aufarbeitung bedarf es auch einer gesamtgesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung. Taten dieser Art müssen in den historischen Kontext gesetzt und es muss das gesellschaftliche Bild von Menschen mit Behinderungen hinterfragt werden. Es gibt Fortschritte, die sich behinderte Menschen über Jahrzehnte erkämpft haben, aber am Ziel ist die Inklusion noch lange nicht, zumal es sich nicht um Sonderrechte handelt, sondern um Menschenrechte.
Der kommende Monat Juli steht im Zeichen der Menschen mit Behinderungen, doch behinderte Menschen sind Teil der Gesellschaft, jeden Tag, und nicht nur einen Monat und wir sind alle Menschen mit den gleichen unveräußerlichen und unabsprechbaren Rechten, die verteidigt werden müssen. Nicht nur die Community der Menschen mit Behinderung muss laut werden, sondern vor allem die breite Öffentlichkeit sollte die Wut und das Entsetzen über eine solche menschenverachtende Tat sichtbar machen. Bisher blieb der mediale, gesellschaftliche und politische Aufschrei nämlich sehr verhalten.





Laut Tagesordnung des Bundestages ist am 27.06.2024 ab 20:30 Uhr eine halbstündige Debatte über den von den Ampelparteien und der CDU/CSU Fraktion vorgelegten Antrag „Opfer von
NS- Euthanasie und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren“ vorgesehen.
Deutscher Bundestag – Aufarbeitung NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation