
Foto: Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) Sollte der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in der jetzigen Form verabschiedet werden, dann sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Existenz des Betreuungswesens bedroht. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die bei Entscheidungen dem Wunsch und Willen der betreuten Person folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. Er muss zurückgenommen und überarbeitet werden. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder appelliert sie, die Blockadehaltung gegen eine ausreichende Finanzierung rechtlicher Betreuung aufzugeben.










































