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Null Bock auf Engagement zur Barrierefreiheit bei Durchsagen vonseiten des Bundesverkehrsministeriums?

Sharepic: Nur die Hälfte der Deutschen versteht Hinweisschilder oder Durchsagen im öffentlichen Verkehr
Sharepic der Aktion Mensch zu Durchsagen
Foto: Aktion Mensch

Berlin (kobinet) Das Anliegen, das der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul an das Bundesverkehrsministerium im Rahmen einer Eingabe bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gerichtet hat, ist im Grunde kein Hexenwerk. Der Seh- und Hörbehinderte ist viel unterwegs und daher immer wieder mit fehlenden oder qualitativ schlechten Durchsagen in öffentlichen Verkehrsmitteln konfrontiert. Damit ist er nicht allein, denn auch viele vermeintlich nichtbehinderte Fahrgäste werden dadurch verunsichert, so dass so manche Bus-, U-Bahn- oder Straßenbahnfahrt zum Stress wird. Vor allem für diejenigen, die entsprechende Schilder nicht lesen können. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, welches auch behinderten Fahrgästen zur Verfügung gestellt werden sollte, um den Fahrer*innen deutlich machen zu können, dass qualitativ gute Durchsagen Teil der Barrierefreiheitsanforderungen sind, hätte Ottmar Miles-Paul schon ein Stück weitergeholfen, um die Auseinandersetzungen mit den Fahrer*innen minimieren zu können. Doch, wie er nun nach einer Mail vom Bürgerservice des Bundesverkehrministeriums konstatieren muss, hat das Bundesverkehrsministerium schlichtweg "keinen Bock" hier tätig zu werden und verschanzt sich hinter Ausreden und langwierigen Prozessen.

In einem Schreiben an den Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing hatte Ottmar Miles-Paul am 8. August 2024 u.a. folgendes geschrieben und die Sachlage erklärt:

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Wissing,

als sehbehinderter Mensch bin ich viel in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und damit auch immer wieder mit der Tatsache konfrontiert, dass es in vielen Bussen und Bahnen des Nah- und Fernverkehrs keine verlässlichen und qualitativ gut verständlichen Haltestellendurchsagen gibt. Dies führt nicht nur für mich, sondern bei vielen anderen Reisenden mit und ohne Behinderungen, immer wieder zu erheblichen Verunsicherungen bzw. Unannehmlichkeiten. Deshalb habe ich bereits am 8. September 2022 eine Eingabe bei der beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelten Schlichtungsstelle zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für ein Schlichtungsverfahren mit Ihrem Ministerium eingereicht. Da nunmehr fast zwei Jahre ohne nennenswertes Ergebnis und Engagement Ihres Ministeriums vergangen sind, wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie mit der Bitte, in dieser Sache tätig zu werden und sich für eine wie im Gesetz verankerte umfassende Barrierefreiheit auch bei den Durchsagen einzusetzen.

Ich hatte das Schlichtungsverfahren mit dem Ziel gestartet, um nach Initiativen und Lösungen zu suchen, wie die Barrierefreiheit flächendeckend durch die Tätigung entsprechender Haltestellendurchsagen erreicht werden kann, und dementsprechend auf die Verkehrsträger einzuwirken und die geseetzlichen Anforderungen klarzustellen. Neben automatisierten technischen Lösungen sind hierbei m.E., dort wo diese noch nicht vorhanden sind, angemessene Vorkehrungen für den Übergang dahin zu regeln. Die Durchsagen durch die Fahrer*innen von Bussen und Bahnen sollten in diesem Fall vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr flächendeckend als Übergangsregelung verlangt werden, bzw. mittels eines Rundschreibens an die zuständigen Stellen angemahnt bzw. bei Nichttätigung auf eine Sanktionierung hingewirkt werden. Ein entsprechendes Rundschreiben sollte auch behinderten Fahrgästen zur Verfügung gestellt werden, um den Fahrer*innen deutlich machen zu können, dass wir im Recht sind.

Da diese Maßnahmen keine größeren Kosten verursachen würden, bin ich umso enttäuschter vom fehlenden Engagement Ihres Ministeriums. Mir ist bewusst, dass die Zuständigkeit hier in weiten Bereichen bei den Ländern liegt, aber es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, dass die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr festschreibt, so dass ein gewisses Engagement aus Ihrem Hause zu erwarten wäre. Zwischenzeitlich habe ich entsprechende Durchsagen auch in Kassel angemahnt, wo wir einen Prozess der Suche nach technischen Lösungen begonnen haben. Im Landkreis Freudenstadt habe ich mich ebenfalls an den Verkehrsträger gewandt, mit dem enttäuschenden Ergebnis, dass ich auf die Schulung der Fahrer*innen verwiesen wurde, wobei sich an der Situation der fast ausschließlichen Nichtdurchsage von Haltestellen in den letzten beiden Jahren nichts zum Besseren verändert hat.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie darauf hinwirken könnten, dass die Situation derjenigen, die auf barrierefreie Haltestellenhinweise und -durchsagen angewiesen sind im Sinne einer barrierefreien Nutzbarkeit im Rahmen des Zwei-Sinne-Prinzips verbessert wird. Dies kommt nicht zuletzt auch vielen Tourist*innen und nicht ortskundigen Menschen zugute.

In der Hoffnung, dass dieses Schreiben an Sie Bewegung in das bisherige Nichthandeln Ihres Ministeriums bringt, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ottmar Miles-Paul“

Die am 13. September 2024 vom Bürgerservice des Bundesministeriums für Digitalisierung – also nicht einmal von denjenigen Ministeriumsmitarbeiter*innen, die am Schlichtungsverfahren beteiligt waren – versandte Mail lautet wie folgt und ist für Ottmar Miles-Paul in keinster Weise zufriedenstellend:

„Sehr geehrter Herr Miles-Paul,

bezüglich Ihres Schreibens vom 8.8.2024 möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Barrierefreiheit in Deutschland zu verbessern. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beteiligt sich an zahlreichen Initiativen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit in den Bereichen Mobilität und Digitales. Das Thema Mobilität stand in diesem Jahr sowohl bei den Inklusionstagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als auch bei der Bundesinitiative Barrierefreiheit im Fokus.

Zu den dort diskutierten Themen gehört auch die Verbesserung der Informationswahrnehmung in Bussen und Bahnen. Der Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) obliegt jedoch nach dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge der Zuständigkeit der Länder. Nichts anderes gilt für Verordnungen, die die Bestimmungen des PBefG näher ausführen, wie zum Beispiel die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). So ist gemäß § 8 Abs. 2 BOKraft im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG die nächste Haltestelle rechtzeitig anzukündigen. Für die rechtzeitige Durchsage (Verbesserung der Durchsage), also für den Vollzug, sind die Länder – namentlich deren Genehmigungsbehörden – zuständig.

Das Thema Barrierefreiheit ist auch Gegenstand des geplanten Ausbau- und Modernisierungspakts für den ÖPNV zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Im Verlauf der bisherigen Beratungen wurde ein gemeinsames, deutschlandweit gültiges Leitbild erarbeitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass Umfang und Qualität der Informationsangebote für eine durchgängige Reisendenbegleitung zur Herstellung von Barrierefreiheit verbessert werden. Die Gespräche zum Ausbau- und Modernisierungspakt dauern an. Das BMDV hat hohes Interesse daran, diese zeitnah zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihr Bürgerservice – Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Referat Bürgerservice, Besucherdienst“

Für Ottmar Miles-Paul bedeutet dies, dass vonseiten des Bundesverkehrsministerium zwei Jahren nach dem Einreichen das Schlichtungsverfahrens nichts passiert ist und offensichtlich kein Interesse besteht, selbst nur mittels eines Schreibens an die Verantwortlichen klarzustellen, dass gut wahrnehmbare Fahrgastinformationen fester Bestandteil der Barrierefreiheit sind. Jetzt dürfen sich diejenigen, die daran etwas ändern wollen, über die Länder und Dörfer kämpfen, wobei die Erfahrungen von Ottmar Miles-Paul diesbezüglich bisher sehr ernüchternd sind. „Danke für Nichts“, so der Kommentar von Ottmar Miles-Paul in Richtung Bundesverkehrsministerium.