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Leipzig (kobinet) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Diesen Satz aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes wurde der „Leipziger Erklärung“ der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) anlässlich der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 24. Oktober 2024 in Leipzig in der Präambel vorausgeschickt. Erstmals hat im Vorfeld einer Jahrestagung der Regierungschefinnen- und -chefs der Länder ein Gespräch zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern stattgefunden. Die kobinet-nachrichten dokumentieren im folgenden die Leipziger Erklärung, die mittlerweile auch im Internet eingestellt ist.










































